| AGB Hüpfburg-Verleih HildesheimVertragsbedingungenBei der Anlieferung muss gewährleistet sein, dass unsere Fahrzeuge den Aktionsplatz ohne Probleme anfahren und direkt nach Veranstaltungsende auch wieder verlassen können. Bei Bedarf muss zum Be-/ Entladen, Auf-/ Abbau kurzzeitig geeignetes Hilfspersonal vom Mieter zur Verfügung gestellt werden. Nach Durchführung einer Spielaktion sind sämtliche Geräte besenrein zu übergeben. Beschädigungen an Mietobjekten sind sofort bei Feststellung zu melden.
Haftung, Betriebsgefahr, Versicherung: Der Vermieter übernimmt keine Haftung bzw. Verantwortung für die vermieteten Eventmodule. Allein der Veranstalter bzw. Mieter ist verantwortlich für die Sicherheitsvorschriften, Personen- oder Sachschäden, das Betreuen und Überwachen der Mietobjekte sowie für eventuelle Schadensansprüche von Dritten. Der Mieter haftet für anfallende Schäden vom Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme bis zur Rückgabe der Mietsachen. Dazu zählen Schäden an dem Mietgegenstand sowie Folge- und Ausfallkosten. Der Mieter ist selbst für etwaige Sicherheits- und Unfallschutzmaßnahmen verantwortlich. Dem Mieter wird empfohlen ggfls. eine Haftpflicht und Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Alle Hüpfburgen müssen von Erwachsenen durchgehend beaufsichtigt werden. Bei mehrtägigen Einsätzen muss der Mieter die Mietartikel nach Veranstaltungsende in einem sicherem Bereich aufbewahren. Im Fall von Diebstahl oder Sachbeschädigung durch Dritte haftet allein der Mieter.
Stornierungsstaffelung: Bis 30 Tage vor der Veranstaltung fallen keine Stornierungsgebühren an. Bis zum 7. Tag vor dem Mietdatum wird eine Gebühr von 10,00 € fällig. Am Veranstaltungstag wird eine Gebühr von 30,00 € fällig. Sollte das Personal mit Gerätschaften bereits unterwegs zu Ihrer Veranstaltung sein, werden die Personal- und Anreisekosten in voller Höhe angerechnet. Bei höherer Gewalt wie z. B. Sturm, Hagel, Wind, Regen sowie Hervorsage von schlechtem Wetter und persönlichen Schicksalen fallen keine Gebühren an. Zahlungsmodus:
Höhere Gewalt:
Aus Sicherheitsgründen bei höherer Gewalt ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Mieters kann nicht geltend gemacht werden. Bei Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter ist der Vermieter berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vorhersage von wechselhaftem Wetter kann der Mieter vor Lieferung der Hüpfburg vom Mietvertrag zurücktreten, andernfalls ist der Vermieter berechtigt, selbstständig entscheiden, ob die Hüpfburg aufgebaut wird oder nicht. Betriebsvoraussetzungen: Für aufblasbare Geräte benötigen wir eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflasterstein. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in Aktionsnähe von maximal 20 m muss gewährleistet sein. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass auf dem bereitgestellten Stromkreis keine weiteren Geräte oder Stände betrieben werden. Wir weisen darauf hin, dass bei widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen und starkem Windaufkommen aufblasbare Module nicht betrieben werden dürfen. Allgemeine Bestimmungen |
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